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   VG Frankfurt/Main, 08.05.2008 - 1 L 971/08.F (2)   

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https://dejure.org/2008,23067
VG Frankfurt/Main, 08.05.2008 - 1 L 971/08.F (2) (https://dejure.org/2008,23067)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.05.2008 - 1 L 971/08.F (2) (https://dejure.org/2008,23067)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 1 L 971/08.F (2) (https://dejure.org/2008,23067)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, Art 16a Abs 4 GG, § 11 Abs 1 AufenthG, § 48 VwVfG
    Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen falscher Angaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen falscher Angaben

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4; VwGO § 80 Abs. 3; VwVfG § 48 Abs. 1
    D (A), Niederlassungserlaubnis, Rücknahme, Falschangaben, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, Sofortvollzug, Begründungserfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.05.2008 - 1 L 971/08
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn von dem Betroffenen eine Verletzung von Rechtsgütern droht, die grundrechtlich geschützt sind (vgl. BVerfG NVwZ 1996, 58).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.05.2008 - 1 L 971/08
    Dieser Vorgabe des Gesetzes liegen verfassungsrechtliche Grundentscheidungen zugrunde, nämlich insbesondere das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG; vgl. dazu BVerfGE 69, 220 [230]).
  • OVG Bremen, 01.11.1979 - I B 41/79

    Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Verstoß gegen die Begründungspflicht nach

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.05.2008 - 1 L 971/08
    Daraus zu schließen, dass die fehlenden Erfolgsaussichten eines etwaigen Rechtsbehelfs deshalb kein besonderes Sofortvollzugsinteresse begründen könnten (vgl. OVG Bremen DVBl 1980, 420; VGH Mannheim NVwZ 1984, 451; VGH München NVwZ 1988, 745) ist zwar im Regelfall einsichtig, nicht jedoch im Falle offensichtlicher Rechtmäßigkeit.
  • VGH Bayern, 26.05.1987 - 23 AS 87.00408
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.05.2008 - 1 L 971/08
    Daraus zu schließen, dass die fehlenden Erfolgsaussichten eines etwaigen Rechtsbehelfs deshalb kein besonderes Sofortvollzugsinteresse begründen könnten (vgl. OVG Bremen DVBl 1980, 420; VGH Mannheim NVwZ 1984, 451; VGH München NVwZ 1988, 745) ist zwar im Regelfall einsichtig, nicht jedoch im Falle offensichtlicher Rechtmäßigkeit.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1984 - 5 S 38/84

    Vorläufiger Rechtsschutz; Rückgängigmachung der Vollziehung; Beseitigung eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.05.2008 - 1 L 971/08
    Daraus zu schließen, dass die fehlenden Erfolgsaussichten eines etwaigen Rechtsbehelfs deshalb kein besonderes Sofortvollzugsinteresse begründen könnten (vgl. OVG Bremen DVBl 1980, 420; VGH Mannheim NVwZ 1984, 451; VGH München NVwZ 1988, 745) ist zwar im Regelfall einsichtig, nicht jedoch im Falle offensichtlicher Rechtmäßigkeit.
  • OVG Hamburg, 04.01.2000 - 3 Bs 218/99

    Vorliegen eines besonderen, die Anordung des Sofortvollzugs rechtfertigenden

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.05.2008 - 1 L 971/08
    Dem liegt offenbar die Überlegung zugrunde, dass es nicht hingenommen werden könne, dass ein Ausländer, der sich den Aufenthalt durch falsche Angaben erschlichen hat, besser gestellt sein soll als derjenige, der gegenüber den Behörden richtige Angaben macht und allein deshalb keine Möglichkeit eines auch nur zeitlich begrenzten Aufenthalts in Deutschland bekommt (vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss v. 04.01.2000 - 3 Bs 218/99 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 08.10.2008 - 1 K 1947/08

    Richtervorbehalt bei Ausschreibung zur Festnahme zum Zwecke der Abschiebung

    Gegen diesen Bescheid erhob der Kläger am 10.04.2008 Klage (1 K 974/08.F) und stellte zugleich einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, den das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 08.05.2008 ablehnte (1 L 971/08.F).
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